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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

VWL VI: Lehrstuhl für Empirische Wirtschaftsforschung – Prof. Dr. Mario Larch

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Informationen zur Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen

Am Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre VI ist die Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen grundsätzlich möglich.

Voraussetzungen für eine Anerkennung:

  • Der Inhalt der Veranstaltung muss dem einer Veranstaltung aus dem Lehrprogramm des Lehrstuhls VWL VI entsprechen und starke inhaltliche Überschneidungen mit unseren Veranstaltungen aufweisen.
  • Die besuchte Veranstaltung muss einen Semesterwochenstundenumfang aufweisen, der mindestens dem unserer Veranstaltung entspricht.
  • Der Leistungsnachweis muss auf Grund einer Prüfung oder einer vom Studierenden eigenständig angefertigten Arbeit erteilt worden sein. Die erbrachte Leistung muss dabei nachvollziehbar sein. Dies ist im Falle einer bewerteten Klausur oder bei korrigierten und bewerteten Seminar- oder Hausarbeiten gegeben. Reine Teilnahmescheine können nicht anerkannt werden. Mündliche Prüfungen sind ebenfalls nur in Ausnahmefällen eine geeignete Grundlage als Leistungsnachweis.
  • Die erbrachte Leistung muss mindestens mit der Note ausreichend bewertet worden sein. Falls die Note nach einem abweichenden Notensystem erbracht wurde, muss die Note das Bestehen der entsprechenden Prüfung oder Veranstaltung ausdrücken. Es muss ein Nachweis über das verwendete Notensystem erbracht werden.

Verfahren der Anerkennung:

Nach der Rückkehr aus dem Ausland ist ein Antrag auf Anerkennung der ausländischen Studienleistung (ausgefülltes Learning Agreement)  im Sekretariat des Lehrstuhls einzureichen. Es wird empfohlen, im Vorfeld abzuklären, welche Veranstaltungen relevant sein könnten (sofern Sie Informationen über Inhalte, Leistungen etc. des geplanten Kurses vor dem Auslandsaufenthalt haben).

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Ausgefülltes Formular für die Anerkennung ausländischer Leistungen. Das Formular können Sie am Ende dieser Seite herunterladen.
  • Leistungsnachweis (Wichtig: Bitte immer die Originale sowie eine Kopie mitbringen!), der den Namen der Veranstaltung, die Anzahl der SWS, die Note sowie Art und Dauer der Prüfung enthält.
  • Nachweis über das zugrunde liegende Notensystem (bei Abweichen vom hier angewandten System).
  • Beschreibung der Veranstaltung (Referent, Inhalte, Gliederung, ggf. Auszug aus dem Vorlesungsverzeichnis und Internetseite, auf der die Veranstaltung beschrieben ist, verwendete Lehrbücher)
  • etwaige im Rahmen der Veranstaltung erstellte Seminar- oder Hausarbeiten.
  • Bitte richten Sie Anfragen und Anträge zur Auslandsanerkennung ausschließlich an Mario Larch. Für die Prüfung des Antrags werden mindestens 14 Tage benötigt. Bitte achten Sie daher unbedingt auf die rechtzeitige Antragstellung.

Download des Formulars:

​Learning Agreement: download als doc


Verantwortlich für die Redaktion: Univ.Prof.Dr. Mario Larch

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